Selbstständig als Student: Verdienst-Grenzwerte

Veröffentlicht am 20. August 2009 von

Im folgenden Teil meiner Artikelreihe „Selbstständig neben dem Studium“ möchte ich detailliert auf Verdienst-, Bafög- und Abgabengrenzwerte eingehen. Als Student und Freiberufler, hat man den Vorteil als quasi freier Unternehmer unterschiedliche Auftraggeber zu haben und flexibel und selbstständig arbeiten zu können. Wer, was und wann bestimmt der Student meist selbst. Daher ist eine selbstständige Nebentätigkeit vom Promoter über den Grafiker bis hin zum Bürodienstleister eine lohnende Sache, die jedoch schnell nach hinten losgehen kann, wenn man bestimmte Regeln und Grenzwerte nicht beachtet. Nicht selten ist es zu großen Bafög- oder Kindergeldrückzahlungen gekommen, da der Student die Freigrenzen nicht beachtet hat. Das reißt von einem Tag auf den anderen ein riesiges Loch in die studentischen Finanzen, denn Ratenzahlung ist in Rückzahlungsfällen nicht möglich. Daher sollte man sich genau an die Freigrenzen halten um keine bösen Überraschung zu erleben.

    Hier einige wichtige Grenzwerte:
    • Gewerbesteuerpflicht: ab 24.500 €
    • Umsatzsteuerpflicht: ab 16.620 € im laufenden, erwarteter Umsatz von 50.000€ im Folgejahr
    • Mitgliedsbeitrag an Handelskammer ab Gewinn von ca. 5.150 €
    • Lohnsteuer fällt an ab: 7.235 €
    • Verlust der Familienkrankenversicherung ab: 3.900 €
    • Verlust des Kindergeldes: 7.188 € (Bafög-Anteil wird mitgerechnet!)
    • Verlust des Bafög: 4.227,36 €

Hier sind also kühle Rechner gefragt. Es gilt abzuwägen, ob das Einkommen als Selbstständiger auch ausreicht, wenn Leistungen wie Kindergeld und Bafög wegfallen oder ob man durch zu viel arbeiten nicht letztendlich unterm Strich doch „draufzahlt“. Grundsätzlich gilt aber dass man, sobald das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit 16.620 €/Jahr übersteigt, automatisch umsatzsteuerpflichtig wird. Das bedeutet konkret, dass man seinen Rechnungen ab jetzt mit Mehrwertsteuer ausweisen muss, diese monatlich dem Finanzamt zuführen muss und bei der Einkommenssteuererklärung zudem eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss.

Bis zu einem Alter von 25 Jahren kann man sich bei seinen Eltern beitragsfrei mit Krankenversichern. Dieser Schutz fällt aber bereits ab einer Einkommensgrenze von 3900 Euro weg. In diesem Fall kann sich der Student zu einem günstigen Studententarif freiwillig versichern lassen. Dieser ist bei allen Krankenversicherungen gleich und beträgt knapp 65 Euro monatlich (Stand 07/2009) bis zum Ende des 14. Semesters oder bis zur Vollendung des 30sten Lebensjahres. Aber Achtung: hier gilt klar zu unterscheiden, ob man hauptberuflich studiert oder hauptberuflich selbstständig ist. Der günstige Tarif für die Studenten Krankenversicherung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man weniger als 18 Stunden/Woche in der selbstständigen Tätigkeit arbeitet und wenn man mehr mit anderen Einkünfte (Bafög, Kindergeld, Zuschüsse der Eltern) verdient. Denn ist die Selbstständigkeit die einzige Einnahmenquelle, gilt man als hauptberuflich selbstständig. Wird man so eingestuft, kann man einen Antrag auf Beitragsentlastung wegen sozialer Härte stellen. Der ermäßigte Beitrag beträgt dann ca. 210 Euro monatlich.

Versicherungen für Studenten!

Beim überschreiten der Verdienstgrenzen, werden Sie in einigen Bereichen Versicherungspflichtig. Hier erhalten Sie verschiedene interessante Angebote von Studenten Krankenversicherungen.

Kreditkarte für Studenten!

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht eine Studenten Kreditkarte zu beantragen. Mit einer Kreditkarte werden Geschäftsvorgänge erleichtert und Abrechnungen bzw. Zahlungen häufig zinsfrei nach hinten geschoben. So können Sie mit einer Kreditkarte einige Vorteile genießen.

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